Digitalisierung der Schulen im Landkreis Meißen

Digitalisierung der Schulen im Landkreis Meißen

Die COVID-19-Pandemie stellt uns alle auf eine nie dagewesene Probe. Durch das lange Aussetzen des Präsenzunterrichtes an den Schulen im Landkreis wurde die wichtige Aufgabe der schulischen Ausbildung an die Erziehungsberechtigten übertragen. Daher sind insbesondere Eltern von schulpflichtigen Kindern in hohem Maße betroffen. Wieder und wieder haben uns Eltern aus dem Landkreis angesprochen und ihrem Unmut über die Zustände des E-Learning-Angebotes Luft gemacht. Als Fraktion der FDP im Meißner Kreistag sind wir in hohem Maße daran interessiert, dass sich unser Landkreis auch im Hinblick auf eine eventuelle zweite Infektionswelle oder ähnlich gelagerte Szenarien in der Zukunft bestmöglich auf eine Situation vorbereitet, in welcher ein Schulbesuch temporär unmöglich ist.

Aus folgendem Grund haben wir einen Fragenkatalog erarbeitet, welcher uns bei der Einschätzung der Lage helfen und eine Lenkung künftiger Entscheidungen in diesem Gebiet begünstigen soll:

1. Wie viele Klassen, gestaffelt nach Schulart, werden im Landkreis derzeit an wie vielen Schulen unterrichtet? Wir bitten darum, auch berufsbildende und Schulen in privater Trägerschaft mit einzubeziehen und auch die Anzahl der jeweils betroffenen Schüler anzugeben

2. Wie viele Klassenzimmer sind nach aktuellen Standards und wie mit digitalen Lehrmitteln (z.B. elektronische Whiteboards, interaktive Beamer, Laptops/PCs für SchülerInnen und Lehrkräfte) ausgestattet? Welche Ausbaustufen gibt es und welche Mindestanforderungen gelten für die Neuausstattung von Klassenräumen? – bitte gestaffelt nach Schulart angeben.

3. Wie viele Schulen, gestaffelt nach Schulart, verfügen derzeit über „schnelles Internet“ und wie definiert der Landkreis diesen Begriff – gibt es hierfür Mindestanforderungen?

4. Wie viele LehrerInnen im Landkreis sind aktuell theoretisch im Stande, tatsächlich digitale Bildungsangebote zu unterbreiten und im Rahmen von z.B. virtuellen Klassenräumen mit SchülerInnen zu interagieren? Wie werden Lehrkräfte dahingehend geschult? Gibt es eine Verpflichtung für Lehrkräfte, sich im Gebiet digitaler Wissensvermittlung fortzubilden? Verfügen die entsprechend ausgebildeten Lehrkräfte auch tatsächlich über die notwendige Hard- und Software?

5. Welche Systeme (z.B. Lernsax) nutzen die Schulen im Landkreis für digitale Wissensvermittlung – gestaffelt nach Schularten? Nutzen die Schulen im Landkreis virtuelle Klassenzimmer (z.B. über die App ZOOM)? Wer ist verantwortlich für das Format der digitalen Lernangebote und wer überwacht diese? Wie erfolgt hier die Lizenzvergabe.

6. Wie stark rufen die Schulen im Landkreis die Mittel aus dem Digitalpakt ab, welche Maßnahmen sind für welche Schulen bereits umgesetzt oder geplant und an welchen Stellen sieht der Landrat Handlungsbedarf und Ausbaupotential?

7. Ein wichtiger Schwerpunkt des Zukunftsforums des Landkreises Meißen war die Telemedizin. Wie ist hier der aktuelle Stand? Wer kümmert sich und wie sehen ggf. Zeitschienen aus?