Arbeit des Denkmalschutzes im Kreis Meißen

Arbeit des Denkmalschutzes im Kreis Meißen

Der Tod von Dr. Christel hat im Bereich des Denkmalschutzes eine große Lücke im Landkreis hinterlassen. Inzwischen wurde ein Nachfolger gefunden, die FDP-Fraktion des Landkreises Meißen bittet den Landrat Herr Steinbach um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der Denkmalschutz im Landkreis aktuell aufgestellt? Gibt es ausreichend Personal zur Erfüllung der Aufgaben oder besteht seitens des Denkmalschutzes noch Personalbedarf?

2. Wie viele, als Baudenkmäler ausgewiesene Objekte gibt es im Landkreis Meißen und welche Anzahl hiervon befindet sich in baufälligem Zustand?

3. Sind denkmalgeschütze, aber baufällige Objekte im Besitz des Landkreises?

4. Gemäß §1 und §8 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes ist es Aufgabe des Denkmalschutzes, sich um die Überwachung und Abwendung von Gefährdungen eines Denkmales oder der Bevölkerung durch das Denkmal zu kümmern. Gleichzeitig besteht eine Erhaltungspflicht durch die Eigentümer. In wie fern hat die Denkmalbehörde dies beim Hamburger Hof und dem ehemaligen auf die Landkrankenhaus in Meißen getan? Welche Maßnahmen wurden hier seitens der Behörden ergriffen? Erfahrungsgemäß entsteht zwischen den Besitzern von Denkmälern und der Denkmalbehörde bzgl. der Sanierung von Objekten nicht immer Einigkeit. Wie viele Konfliktfälle wurden diesbezüglich erfasst und welcher Art waren diese Konflikte. Wurden in den letzten 5 Jahren seitens des Denkmalschutzes Bußgelder erhoben und wenn ja, in welcher Höhe?