Anfrage Straßenbau im Landkreis Meißen

Antwort des Landrats Ralf Hänsel zur Anfrage der FDP-Fraktion.

1. Wie bewertet der Landkreis die Ankündigung von Minister Dulig, rund ein Viertel der Fördermittel/Gelder im Bereich des Straßenbaus zu reduzieren? Dies betrifft sowohl Gemeinde-, Kreis- als auch Staatsstraßen im Kreisgebiet. Die Ankündigung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), welche die gültige Förderrichtlinie konterkariert, hat bereits die tägliche Förderpraxis erreicht und stellt einen neuen Höhepunkt einer negativen Entwicklung zu Lasten der kommunalen Stellen dar.

2. Wie hoch schätzt die Kreisverwaltung die fehlenden Mittel?
Die finanziellen Auswirkungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar.

3. Wie viele Bauvorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur gibt es aktuell im Landkreis Meißen, und wie hoch sind hierfür die kalkulierten Kosten? Von wann sind die entsprechenden Kostenschätzungen?
Zu diesem Punkt verweisen wir auf die regulären Berichterstattungen zum investivenKreisstraßenbau im Technischen Ausschuss sowie die getroffenen Grundsatzbeschlüsse (z. B. Bauen ohne Fachförderung, Kriterien der Priorisierung, Neuausrichtung Straßenbau).

4. Seit vielen Jahren wird über den Weiterbau der B 169 und S 84 (neu) auf dem Gebiet des Landkreises gesprochen. Wie ist hier der aktuelle Stand? Wo liegen die Probleme, und welcher Zeithorizont zur Verwirklichung der Straßenbauprojekte ist angedacht? Wie hoch sind hierfür die kalkulierten Kosten? Von wann sind die entsprechenden Kostenschätzungen?
Mangels sachlicher Zuständigkeit wurde die Anfrage zur eigenständigen Beantwortung am 06.10.2021 an das Landesamt für Straße und Verkehr (LASuV-Zentrale) weitergeleitet.

5. Gibt es weitere Straßenbauproiekte im Bereich der Kreis- und Staatsstraßen, welche aktuell nicht weiter vorangetrieben werden, welche aber bereits geplant sind und wenn ja, welche und wo liegen die konkreten Probleme?
Für den Bereich der Staatsstraßen wurde mit der Anfrage analog der Frage 4 verfahren. Für den Bereich der Kreisstraßen wird auf die Antwort der Frage 3 und gegebenenfalls auf laufende Einzelbeschlüsse verwiesen.

6. Auf dem Gebiet des Landkreises Meißen gibt es mehrere Brücken. Welche Brücken liegen in der Hoheit des Landkreises, wie schätzt die Kreisverwaltung aktuell deren Zustand ein und welche Investitionssummen sind zum Erhalt dieser Infrastruktur aktuell eingeplant?
Alle Brücken im Zuge von Kreisstraßen in der Baulast des Landkreises (mehr als 1.000 Bauwerke) obliegen der Verantwortung des Landkreises. Zu unterscheiden ist die Erhaltung von der Investition. Pauschale Aussagen zum aktuellen Zustand sind nicht möglich. Alle Bauwerke unterliegen einer Prüfkontrolle mit unterschiedlichen Zustandsnoten. Sowohl bei der Erhaltung als auch bei der Investition ist ein unabdingbarer Bedarf an Finanzmitteln notwendig.

7. Sollte sich durch die Verringerung der (Förder-)Mittel der Erhalt und Neubau der Kreis- und Staatsstraßen nicht mehr ausreichend im Haushalt darstellen lassen, wie gedenkt die Kreisverwaltung diese Mindereinnahmen zu kompensieren? Müssen geplante Vorhaben jetzt komplett gestrichen oder verschoben werden?
Hier wird auf die Beschlussvorlage 21/7/0387 und den Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung im Technischen Ausschuss vom 07.09.2021 verwiesen.