Anfrage an das Gesundheitsamt zum Thema COVID-19

Beantwortung der Anfrage von Martin Bahrmann an das Gesundheitsamt im Landkreis Meißen - Personelle Aufstellung

 

1. Mit welchem personellen Umfang wurde das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen für die Aufgaben im Zusammenhang mit COVID-19 bisher ausgestattet und aufgestockt?

Das Gesundheitsamt hat seit Beginn der Corona-Pandemie ein außergewöhnliches Aufgabenpensum zu bewältigen. Dazu gehören die Nachverfolgung von Infektionsfällen, die Ermittlung von Kontaktpersonen, die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern durch die Corona-Hotline sowie zunehmend die Prüfung komplexer Hygienekonzepte bei sich schnell ändernden rechtlichen Vorgaben. Diesen Herausforderungen kann nur durch das große Engagement der Beschäftigten aller Sachgebiete des Gesundheitsamtes begegnet werden. Gleichwohl bedarf es nach wie vor zusätzlicher Unterstützung des Gesundheitsamtes. Diese wird insbesondere durch Abordnungen und Umsetzungen von engagierten Beschäftigten aus anderen Bereichen der Landkreisverwaltung abgesichert. Aktuell sind bis zu 20 Beschäftigte zusätzlich zum eigentlichen Bestandspersonal im Gesundheitsamt tätig. Zudem werden Auszubildende der Kreisverwaltung und Praktikanten im Gesundheitsamt eingesetzt. Ferner wurde im Frühjahr ein Arzt in Ausbildung befristet eingestellt.

 

2. Mit welcher Verstärkung wird das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen personell für die zweite Welle insbesondere wg. Reiserückkehrer und der Grippewelle im Herbst aufgestockt und finanziell unterstützt?

Neben den laufenden Abordnungen ist beabsichtigt, vier zusätzliche neue Mitarbeiter einzustellen, um fachlich geeignete Personen zu akquirieren. Die Stellen sind derzeit öffentlich ausgeschrieben, zudem werden die Angebote von Bund und Land zur personellen Unterstützung wahrgenommen. Seit der 43. KW helfen 12 Landesbedienstete und Mitarbeiter des THW dem Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Angefordert sind noch 10 Studenten der Fachhochschule und 10 Soldaten der Bundeswehr, die voraussichtlich im November eingesetzt werden können.

 

3. Wie sehen die konkreten Vorbereitungen aus? Welche konkreten Bestrebungen wurden und werden unternommen, die Ergebnisse des Koalitionsausschusses umzusetzen?

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses finden sich im von der Gesundheitsministerkonferenz am 4. September 2020 beschlossenen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ wieder, der das Ziel verfolgt, den öffentlichen Gesundheitsdienst mit finanzieller Unterstützung des Bundes personell sowie technisch besser auszustatten. Dieses politische Bekenntnis sieht mit einem ambitionierten groben Zeitplan untersetzte allgemeine Maßnahmen in den Bereichen Personalaufbau und Digitalisierung vor, dessen verwaltungsseitige Umsetzung, insbesondere durch die kommunale Ebene, zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch völlig unklar ist. Grundsätzlich wird die geplante Unterstützung begrüßt.

 

4. Welche Anerkennungen erhielten die betroffenen Beschäftigten, die in der außerordentlichen Krisensituation zusätzliche Dienste und Aufgaben übernahmen, fernab der gesetzlich geregelten Löhne/Gehälter?

Das Gesundheitsamt wurde bereits frühzeitig durch die Dezernate Verwaltung und Soziales sowohl personell als auch organisatorisch unterstützt. Die täglichen Dienstberatungen des Dezernates Soziales fanden mit den Amtsleitern des Dezernats statt. Hierbei wurde zu aktuellen bundes- und landesrechtlichen Entscheidungen informiert, kommunizierte insbesondere die 1. Beigeordnete stets die Hochachtung vor der Leistung des Gesundheitsamtes und gleichermaßen der Leistung aller Beschäftigten der Landkreisverwaltung. Der Krisenstab Infektionsschutz informierte sich regelmäßig an den Wochenenden vor Ort im Gesundheitsamt, nicht nur, um frühzeitig Informationen über die Situation m Landkreis zu erhalten, sondern insbesondere auch, um mit den Beschäftigten in ein wertschätzendes Gespräch zu kommen.

Aufgrund des zusätzlichen, insbesondere in den Containment-Teams eingesetzten Personals, stieg der Raumbedarf des Gesundheitsamts kurzfristig stark an. Durch kollegiale Unterstützung anderer Bereiche, wie z.B. des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes, welches uneigennützig zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung stellte, konnte von einer Umquartierung abgesehen und dem Wunsch der Beschäftigten des Gesundheitsamtes nachgekommen werden, in der Dresdner Str. 25 in Meißen zu verbleiben und kurze Wege im Arbeitsablauf zu erhalten. Ferner wurde einem Großteil der Beschäftigten des Gesundheitsamtes die Möglichkeit des mobilen Arbeitens eingeräumt. Dazu wurden zahlreiche Laptops angeschafft und Vereinbarungen zu mobiler Telearbeit geschlossen.

Mit der vom Kreistag beschlossenen Verwaltungsstandortkonzeption wurde dem Gesundheitsamt zudem eine dauerhafte Perspektive für die Nutzung der Dresdner Str. 25 eröffnet, die bei den Mitarbeitern ausgesprochen positiv aufgenommen wurde. Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Sanierung wird das Amt vorübergehend anderweitig untergebracht, so dass eine zusätzliche Belastung durch Baumaßnahmen vermieden wird.

In der Tat haben die Beschäftigten des Gesundheitsamtes in den letzten Monaten zahlreiche Mehrarbeits- und Überstunden geleistet. Diese setzen sich aus Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und aus in Zeit umgewandelten Überstundenzuschlägen zusammen. Um diesem Personenkreis eine größere Flexibilität zu bieten, wurde arbeitgeberseitig die Möglichkeit eingeräumt, sich diese Stunden vergüten zu lassen oder alternativ den Ausgleich durch Freizeit zu wählen.

Das Landratsamt hat sich bewusst gegen die Zahlung einer Prämie für die Beschäftigten des Gesundheitsamtes entschieden. Zwar haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Kommunale Arbeitsgeberverband Sachsen (KAV Sachsen) die Zahlung einer Prämie für Tarifbeschäftigte, die in einem außergewöhnlich hohen Maß in ihrer Tätigkeit durch die COVID- 19- Pandemie belastet sind, bis zur Höhe von insgesamt
1.500 Euro bis Ende des Jahres zugelassen. Ohne Zweifel kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst in dieser Pandemiesituation auch eine überragende Bedeutung zu.

Dennoch waren auch in der Vergangenheit immer wieder besondere Aufgaben zu bewältigen. Als Beispiel seien hier die Flüchtlingsbewegungen in 2015 oder die Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013 erwähnt. Die Bewältigung solcher Herausforderungen ist eine typische Aufgabe des öffentlichen Dienstes, stets der gesamten Verwaltung, nicht nur eines einzelnen Amtes. Die Eingrenzung des Empfängerkreises einer solchen Prämie ist somit schon innerhalb der Verwaltung sehr schwierig, da auch andere Ämter, wie z. B. das Kreisjugendamt oder die Querschnittsbereiche, durch die Pandemiesituation mit besonderen Anforderungen konfrontiert waren. Auch wird die Zahlung einer Prämie für Beschäftigte der Kreisverwaltung in einer Situation, in der zahlreiche Unternehmen mit Kurzarbeit und wirtschaftlichen Problemen konfrontiert sind, für ausgesprochen problematisch und nicht angemessen gehalten. Letztlich zeigt sich jedoch auch in der Corona-Pandemie, dass der öffentliche Dienst mehr denn je systemrelevant für das Funktionieren von Gesellschaft und Staat ist. Die Beschäftigten erhalten hierfür einen sicheren Arbeitsplatz, gute Arbeitsbedingungen und eine den Aufgaben angemessene, tarifgerechte Bezahlung.

 

Anfrage wurde beantwortet i. V. des Landrates von Andreas Herr, 2. Beigeordneter